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Gute Neuigkeiten!

Autorenbild: DraußenschuleDraußenschule

Liebe Draußenschul- Interessierte, liebe Eltern und Kinder,

wir haben die erste Hürde geschafft.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat das besondere pädagogische Interesse* unseres Konzeptes anerkannt! Das Konzept Draußenschule geht nun weiter an das Kultusministerium Stuttgart und wird dort auch noch einmal geprüft. Wir hoffen hier ebenfalls sehr auf einen positiven Ausgang.


Danke an alle Unterstützer, die bis jetzt viel Zeit und Kraft in dieses Projekt gesteckt haben!

Wir suchen weiterhin interessierte Menschen, die Lust haben sich an diesem innovativen Projekt konkret durch Mitarbeit zu beteiligen und Schule neu zu gestalten.

Mach mit und melde dich unter:

info@draussen.schule


Wir freuen uns!


Team Draußenschule



*8. Unter welchen Voraussetzungen kann eine private Grundschule gegründet werden?

Für die Gründung einer Grundschule gelten nach dem Grundgesetz zusätzlich zu den allgemeinen Genehmigungsvoraussetzungen besondere Anforderungen. Es muss entweder ein besonderes pädagogisches Interesse an einer Schule der gewünschten (und im bestehenden Schulwesen noch nicht oder nicht in ausreichender Zahl angebotenen) Form vom Kultusministerium anerkannt werden, oder es muss ein Antrag von Erziehungsberechtigten vorliegen, deren Kinder die Schule als Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule besuchen sollen.

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